Hausärztliche Gemeinschaftspraxis Faurndau

Dr. Jeannette Liebrich – Dr. Ute Kuhwald – Dr. Axel Kuhwald – Dr. Jan Grolmus –

Dr. Beatrice Krauß (angestellte Ärztin)

Goethestraße 4
73035 Göppingen
Tel. 07161-21522
HGP-Faurndau@t-online.de

Das elektronische Rezept (eRezept)

Liebe Patienten und Patientinnen,

das elektronische Rezept wurde zum 1.1.2024 verpflichtend eingeführt. 

Ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherungen auf rotem Rezept muss von uns daher elektronisch versendet werden. 
Mit Ihrer Versichertenkarte können Sie das Arzneimittel später in einer beliebigen Apotheke abholen, ohne einen Papierausdruck vorlegen zu müssen.

Das heißt grundsätzlich, dass Sie nicht für jedes bestellte Rezept in die Praxis kommen müssen, um dieses als Papierausdruck bei uns abzuholen, um es anschließend in der Apotheke einzulösen. Sondern ein bestelltes Rezept können Sie künftig nach zwei Arbeitstagen direkt ohne Umweg über unsere Praxis in der Apotheke abholen.

Allerdings gestaltet sich das eRezept im Alltag doch etwas komplizierter, da bisher nicht alle Verschreibungsarten eingebunden wurden:

Sie erhalten nämlich weiterhin ein papiergebundenes Rezept für

  • alle Betäubungsmittel
  • alle grünen Rezepte, also Medikamentenverordnungen, die nicht von den Krankenkassen übernommen werden
  • alle Privatrezepte
  • alle Verordnungen auf rotem Rezept, die nicht verschreibungspflichtige Medikamente enthalten (Ernährung, Verbände, Inkontinenzverordnungen etc.)
  • alle sonstigen Rezepte für Heilmittel, Pflege etc. oder Überweisungen 

Diese Doppelstruktur aus elektronischen und papiergebundenen Rezepten bedeutet für Sie und uns zum Teil einen höheren Aufwand. Auch unsere Praxisabläufe müssen sich daran anpassen und verändern sich daher wie folgt:

Grundsätzlich können keine Rezepte mehr bearbeitet und ausgestellt werden, wenn nicht zuvor die Versichertenkarte eingelesen wurde.

Das heißt in Abänderung unseres bisherigen Angebotes, dass Sie zunächst Ihre Versichertenkarte einmal im Quartal bei uns einlesen lassen und dann erst Ihre Rezeptwünsche auf den gewohnten Wegen einreichen können. 

Die Bearbeitungszeit beträgt weiterhin 2 Arbeitstage, was Sie zur Abholung Ihres Rezepts in der Apotheke oder papiergebunden bei uns (s.o.) bitte einplanen. 

Organisatorisch ist es uns (wie bisher) in der Regel nicht möglich, mit Erhalt Ihrer Versichertenkarte an der Anmeldung gleich Ihren Rezeptwunsch zu bearbeiten.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis                                                                   Ihr Praxisteam